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Lokaltermin Lichtensteinhöhle – Geführte Wanderung am Lichtenstein bei Osterode

Samtag, 18. September 2021, 10 bis ca. 15 Uhr, mit Pausen

Im Rahmen der Schauhöhlenwoche zum Internationalen Jahr für Höhlen und Karst. Anmeldung erforderlich! 

Blick in die Ferne von der Lichtensteinhöhle | HöhlenErlebnisZentrum
Eingang zur Lichtensteinhöhle | HöhlenErlebnisZentrum
Mitarbeiterin Nicole aus dem HöhlenErlebnisZentrum
Mitarbeiterin Gunda aus dem HöhlenErlebnisZentrum

Unter der fachkundigen Leitung der beiden Höhlenführerinnen Nicole Cook und Gunda Mennen bietet das HöhlenErlebnisZentrum (HEZ) im Rahmen der Schauhöhlenwoche zum Internationalen Jahr für Höhlen und Karst eine spannende Wanderung zur Lichtensteinhöhle bei Förste an.


Die Exkursion startet um 10 Uhr am Parkplatz der Firma CASEA an der B 241 bei Osterode, führt durch die mit Buchenwald bedeckte Kulturlandschaft vorbei an Steinbruch und Wölbäckern hin zur Burgruine Lichtenstein, weiter zur Lichtensteinhöhle – in der Bronzezeit einst ein Begräbnisplatz – und zurück zum Parkplatz. Von dort aus geht es mit dem eigenen Auto zum HöhlenErlebnisZentrum, wo die archäologischen Funde aus der Lichtensteinhöhle präsentiert werden. Nach der Kurzführung durch die Ausstellung kann sich die Wandergruppe in der Cafeteria des HEZ abschließend stärken. Nicht vergessen: Die Tour beginnt auf dem CASEA-Parkplatz an der B 241!


Vorbehaltlich Pandemiegeschehen:

  • Beginn: 10:00 Uhr
  • Ende: ca. 15:00 Uhr, mit Pausen
  • Eintritt: 9,50 € bar zu Führungsbeginn
  • Mitzubringen: festes Schuhwerk, wärmende und wetterfeste Kleidung (Wegzehrung – 5 km Wegstrecke mit Steigungen)
  • Anmeldung: Voranmeldung nötig bis spätestens 14. September, 17:00 Uhr unter Telefon 05327 829-391 oder per E-Mail an info@hoehlen-erlebnis-zentrum.de (teilnehmerbegrenzt)
  • Wichtige Corona-Info: Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist neben der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren, Kinder von 6 bis einschließlich 13 Jahren mindestens eine textile Mund-Nasen-Bedeckung) für Teilnehmer ab 15 Jahren zusätzlich ein negativer Testnachweis (max. 24h alt, kein Selbsttest) oder ein Impfnachweis (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) oder ein Genesungsnachweis (mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegend) nötig!
Veröffentlicht am 18.08.2021
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